Überblick PINGO
3. Nutzung mit Azubis
- Mobile oder stationäre Endgeräte sollten in Gruppenstärke vorhanden sein
- Bei der Nutzung schülereigener Geräte müssen bei Azubis unter 16 Jahren die Eltern über die Art der Nutzung und Datenverarbeitung informiert und eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
- Bei Azubis über 16 Jahren ist es notwendig, diese über Art der Nutzung und der Datenverarbeitung zu informieren sowie ihre Einwilligung einzuholen.