Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://lernplattform.involas.com veröffentlichte Webanwendung Moodle von involas.
Wir sind bemüht unsere Webseite sowie unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form des ISO-Standards (ISO/IEC 40500:2012) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
1.1 Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Inhalte und Elemente, die den Anforderungen teilweise entsprechen
• Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen sind nicht durchgehend vorhanden
• Kontraste von Texten, Grafiken und Bedienelementen teilweise nicht ausreichend
• Konsistente Navigation: zum Teil kaum wahrnehmbare Links als Schaltfläche und die Navigation ist im Bereich der Foren im Workshop-Bereich zum Teil anders gestaltet, als in den anderen Kursen. Dies ist technisch nicht anders zu lösen.
• leicht verständliche Sprache: kurze Sätze, einfacher Satzbau und Erläuterung von Fremdwörtern.
Inhalte und Elemente, die den Anforderungen nicht entsprechen
• Aussagekräftige Linktexte
• Alternative Zugangswege
• Alternativen für Bedienelemente
1.2 Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
1. Beschreibung
Die in der Webanwendung bereitgestellten pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind die Lerninhalte insgesamt lediglich zum Teil in leichter Sprache verfasst.
2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
Die notwendigen Ressourcen für die benannten Aspekte zur barrierefreien Gestaltung der Lernplattform wurden für die technische und redaktionelle Überarbeitung im Jahr 2023 eingeplant.
1.3 Inhalte und Elemente, die den Anforderungen entsprechen
• Bildbeschreibung/Alternativtext bei Bildern
• Mit Open Sans eine minimale serifenlose Schrift
• Untertitel bei den eingebetteten Videos
• Bei der einzig abrufbaren Audiodatei Bereitstellung einer Lesefassung
• Inhalt gegliedert
• Hervorgehobene Überschriften
• Sinnvolle Reihenfolge
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Moodle-Instanzen von InnoVET SPERLE in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Aufgrund des großen Umfangs der Inhalte und Funktionen konnten noch nicht alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden. Zudem kommt mit Moodle eine Software zum Einsatz, deren Entwicklung durch eine Open Source Community erfolgt. Gewisse grundsätzliche Bedienelemente der Open Source Software können daher im Hinblick auf die Herstellung von Barrierefreiheit nicht durch die involas GmbH angepasst werden.
2. Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.07.2022 erstellt.
Noch hat keine Überprüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) stattgefunden.
3. Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: sperle@involas.com.
Wir sind bemüht unsere Webseite sowie unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in Form des ISO-Standards (ISO/IEC 40500:2012) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
1.1 Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Inhalte und Elemente, die den Anforderungen teilweise entsprechen
• Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen sind nicht durchgehend vorhanden
• Kontraste von Texten, Grafiken und Bedienelementen teilweise nicht ausreichend
• Konsistente Navigation: zum Teil kaum wahrnehmbare Links als Schaltfläche und die Navigation ist im Bereich der Foren im Workshop-Bereich zum Teil anders gestaltet, als in den anderen Kursen. Dies ist technisch nicht anders zu lösen.
• leicht verständliche Sprache: kurze Sätze, einfacher Satzbau und Erläuterung von Fremdwörtern.
Inhalte und Elemente, die den Anforderungen nicht entsprechen
• Aussagekräftige Linktexte
• Alternative Zugangswege
• Alternativen für Bedienelemente
1.2 Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
1. Beschreibung
Die in der Webanwendung bereitgestellten pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind die Lerninhalte insgesamt lediglich zum Teil in leichter Sprache verfasst.
2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt
Die notwendigen Ressourcen für die benannten Aspekte zur barrierefreien Gestaltung der Lernplattform wurden für die technische und redaktionelle Überarbeitung im Jahr 2023 eingeplant.
1.3 Inhalte und Elemente, die den Anforderungen entsprechen
• Bildbeschreibung/Alternativtext bei Bildern
• Mit Open Sans eine minimale serifenlose Schrift
• Untertitel bei den eingebetteten Videos
• Bei der einzig abrufbaren Audiodatei Bereitstellung einer Lesefassung
• Inhalt gegliedert
• Hervorgehobene Überschriften
• Sinnvolle Reihenfolge
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Moodle-Instanzen von InnoVET SPERLE in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Aufgrund des großen Umfangs der Inhalte und Funktionen konnten noch nicht alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden. Zudem kommt mit Moodle eine Software zum Einsatz, deren Entwicklung durch eine Open Source Community erfolgt. Gewisse grundsätzliche Bedienelemente der Open Source Software können daher im Hinblick auf die Herstellung von Barrierefreiheit nicht durch die involas GmbH angepasst werden.
2. Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.07.2022 erstellt.
Noch hat keine Überprüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) stattgefunden.
3. Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: sperle@involas.com.
Last modified: Thursday, 7 November 2024, 10:12 AM