3. Nutzung mit Azubis

  • Mobile oder stationäre Endgeräte sollten in Gruppenstärke vorhanden sein
  • Bei der Nutzung schülereigener Geräte müssen bei Azubis unter 16 Jahren die Eltern über die Art der Nutzung und Datenverarbeitung informiert und eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
  • Bei Azubis über 16 Jahren ist es notwendig, diese über Art der Nutzung und der Datenverarbeitung zu informieren sowie ihre Einwilligung einzuholen.