4. Umgang mit Minderjährigen

Informierter Einwilligung erforderlich

Die Erziehungsberechtigten sollten schriftlich vom Ausbildungspersonal über die Nutzung und den Zweck der Nutzung von digitalen Medien informiert werden und dass durch die Nutzungsart keine Risiken für die Jugendlichen entstehen.

Soll H5P im Kontext von BYOD (Bring-your-own-device) oder im häuslichen Bereich genutzt werden, empfiehlt es sich, Eltern von Azubis unter 16 Jahren schriftlich über die Nutzung in Kenntnis zu setzen. Trotz des Fakts, dass H5P sehr datenschutzfreundlich ist, kann eine Nutzung im häuslichen Umfeld oder im Rahmen von BYOD nur auf Freiwilligkeit basieren.

Datenschutzaspekte bei der Verfolgung des individuellen Lernfortschritts

Möchte das Ausbildungspersonal Einblick in die Lernfortschritte innerhalb einzelner Lernbausteine erhalten, sollten bei minderjährigen Azubis die Erziehungsberechtigten darüber informiert werden. Auch wenn nur der Vorname oder ein Pseudonym verwendet wird, sollte eine Einwilligung der Eltern dazu eingeholt werden. Diese Einwilligung kann ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Aus einer Nichterteilung dürfen den Auszubildendem keine Nachteile entstehen. Handelt es sich um Jugendliche über 16 Jahren, müssen auch sie selbst der beschriebenen Nutzung und Nachverfolgung ihres Lernfortschritts zustimmen.