Nutzung in der Schule oder im Betrieb
In der Schule bzw. im Betrieb können Azubis LearningApps auf schulischen bzw. betrieblichen Endgeräten unkompliziert nutzen. Grundsätzlich ist die Deaktivierung von Google-Analytics zu empfehlen, da nie gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass Azubis nicht gleichzeitig bei von Google betriebenen Webseiten oder auf anderen Webseiten mit ihren Nutzerdaten eingeloggt sind oder andere Tracking-Tools von Webseiten genutzt werden. In Abhängigkeit von der Einstellung der schulischen Geräte muss die Deaktivierung gegebenenfalls bei jeder Nutzung erneut vorgenommen werden.
Nutzung zu Hause/ auf privaten Endgeräten/ Bring your own device (BYOD)
Bei der Nutzung von LearningApps auf privaten Geräten sollten Google-Analytics stets deaktiviert werden. Es empfiehlt sich, dass Azubis dieses gemeinsam mit der Lehrperson vornehmen. Über das Setzen eines Cookies innerhalb der Standard Browser-Einstellung merkt der Browser sich die Deaktivierung. Dennoch ist es sinnvoll, die Deaktivierung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Information der Betroffenen
Wenn LearningApps auf schulischen oder dienstlichen Endgeräten ohne gleichzeitige Anmeldung an anderen Plattformen genutzt wird, entstehen keine personenbezogenen Daten. Trotzdem sollten die Erziehungsberechtigten schriftlich oder mündlich vom Ausbildungspersonal über die Nutzung und den Zweck der Nutzung von LearningApps informiert werden und dass durch die Nutzungsart keine Risiken für die Jugendlichen entstehen.
Soll LearningApps im Kontext von BYOD (Bring-your-own-device) oder im häuslichen Bereich genutzt werden, empfiehlt es sich, Eltern von Azubis unter 16 Jahren schriftlich über die Nutzung in Kenntnis zu setzen. Darin sollte eine Erläuterung enthalten sein, dass und wie Google-Analytics deaktiviert werden kann. Trotz des Fakts, dass LearningApps sehr datenschutzfreundlich ist, kann eine Nutzung im häuslichen Umfeld oder im Rahmen von BYOD nur auf Freiwilligkeit basieren.
Datenschutzaspekte bei der Verfolgung des individuellen Lernfortschritts
Möchte das Ausbildungspersonal Einblick in die Lernfortschritte innerhalb einzelner Apps in einer Kollektion erhalten, sollten bei minderjährigen Azubis die Erziehungsberechtigten darüber informiert werden. Auch wenn nur der Vorname oder ein Pseudonym verwendet wird, sollte eine Einwilligung der Eltern dazu eingeholt werden. Da die Schule bzw. der Betrieb LearningApps nicht mittels eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nutzen kann, handelt es sich hierbei nicht um eine Einwilligung im Sinne der DSGVO, sondern um eine Einwilligung in die Nutzung von LearningApps mit Angabe eines Pseudonyms/ Vornamens am Ende einer Übung. Diese Einwilligung kann ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen. Aus einer Nichterteilung dürfen den Auszubildendem keine Nachteile entstehen. Handelt es sich um Jugendliche über 16 Jahren, müssen auch sie selbst der beschriebenen Nutzung und Nachverfolgung ihres Lernfortschritts zustimmen.